Regelungen zur Minimierung sozialer Kontakte ab 23. März 2020

»Kontaktverbot« ab 23. März

Konsequenzen

Regelungen zur Minimierung sozialer Kontakte ab 23. März 2020

Am gestrigen Sonntag haben sich die Ministerpräsidenten der Länder auf neue Regelungen zur Minimierung sozialer Kontakte geeinigt, die entsprechende Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen ist noch am gleichen Tag erlassen worden. Sie legt unter anderem fest:

Betreibern von Baumärkten ist die Abgabe der Waren an nichtgewerbliche Kunden (Privatkunden) untersagt. Die Kunden haben nachzuweisen, ein entsprechendes Gewerbe auszuüben.

Konsequenzen für Gewerbekunden

Sollte es unumgänglich sein, dass Sie zu uns kommen, um beispielsweise geeignetes Material auszusuchen, geht dies nur noch nach Anmeldung und Terminbestätigung durch uns. Es dürfen jeweils nur ein oder zwei Personen pro Kunde auf den Platz. Damit wir die Besuche organisieren können, sind unangemeldete Besuche tabu.

Wenn Sie bei uns auf dem Platz sind, achten Sie bitte besonders auf einen Mindestabstand von 2 Metern zu unseren Mitarbeitern.

Konsequenzen für Privatkunden

Sie können sich ohne Einschränkungen telefonisch oder per E-Mail beraten lassen und bestellen. Der Versand von Produkten ist nach wie vor uneingeschränkt möglich. Unser Online-Shop ist in Betrieb.

ACHTUNG: Auf Grund der Corona-Krise dürfen Privatpersonen zur Zeit bei uns nicht mehr selbst abholen! Gern lagern wir die bestellte Ware kostenlos bei uns ein – zur Selbstabholung in „besseren Zeiten“.