»Kontaktverbot« ab 23. März
Konsequenzen
Update zu den Regelungen zur Minimierung sozialer Kontakte
Die Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen vom 23. März 2020 legte unter anderem fest, dass »Betreibern von Baumärkten … die Abgabe der Waren an nichtgewerbliche Kunden (Privatkunden) untersagt (ist). Die Kunden haben nachzuweisen, ein entsprechendes Gewerbe auszuüben«. Dieser Teil der Allgemeinverfügung ist aufgrund von »Baumarkttourismus« in Richtung NRW ab Samstag, 4.April wieder aufgehoben.
Deshalb können wir ab Montag, 6. April 2020 auch wieder vor Ort an Privatkunden verkaufen.
Nach knapp zwei Wochen Praxis möchten wir Ihnen auch ein etwas ausführlicheres Update geben, wie wir sicherstellen, dass Kundenbesuche mit der nötigen »sozialen Distanz« möglich sind.
Wir haben keine Kurzarbeit, im Gegenteil, zum 1. April hat ein neuer Mitarbeiter begonnen. Unser Betrieb läuft daher nicht auf Sparflamme, Produktion und Beratung sind voll besetzt!
Unser Betriebsleiter Herr Staude ist unser Corona-Sicherheitsbeauftragter – im Zweifel ist seinen Anweisungen Folge zu leisten.
Das Büro ist zur Zeit nicht öffentlich zugänglich.
Kundenbesuche
Bitte besuchen Sie uns nicht ohne vorherige Terminabsprache.
Besprechen Sie mit uns vor Ihrem Besuch Ihren Bedarf. Wir werden Ihnen dann geeignetes Material vorbereiten und Ihnen unsere Vorauswahl auch mit Bildern präsentieren.
Vielleicht können Sie dann die benötigten Hölzer auch auf diesem Weg aussuchen.
Sollte es unumgänglich sein, dass Sie die benötigten Hölzer vor Ort bei uns aussuchen, bitten wir Sie, dies möglichst alleine (mit unserer Unterstüzung) zu tun und vorher einen Termin mit uns abzusprechen. Grundsätzlich dürfen jeweils nur ein oder zwei Personen pro Kunde auf den Platz. Ihnen wird immer ein Mitarbeiter zur Seite gestellt. Dieser wird Sie von Ihrem Wartepunkt vor dem Büro abholen.
Durch die vorherige Terminabsprache können wir gewährleisten, dass sich verschiedene Kunden auf unseren zwei Standorten mit zusammen 13.000 qm gut aus dem Weg gehen können.
Wenn Sie bei uns auf dem Platz sind, achten Sie bitte besonders auf einen Mindestabstand von 2 Metern zu unseren Mitarbeitern.
Bei vereinbarter Zahlung bei Abholung ist uns eine Vorabzahlung (per Banküberweisung oder per Paypal) am Liebsten. Alternativ können Sie kontaktlos mittels EC- oder gängiger Kreditkarte bezahlen – unser Gerät wird nach jeder Nutzung desinfiziert, genauso wie Ihre Karte vor der Nutzung. Barzahlungen bitten wir zur Zeit zu vermeiden.
Eine Verladung gekaufter Ware unter den Abstandsbedingungen findet durch uns ausschließlich mit Stapler oder Radlader statt. Das machen wir wie bisher auch in und auf alle möglichen Fahrzeuge.
Was leider nicht mehr möglich ist, ist die Hilfe beim Verstauen von Waren in Privat-PKWs. Bitte lassen Sie sich die Waren per Paketdienst oder Spedition zustellen, wir machen Ihnen gerne ein Angebot über den Transport per Spedition und organisieren für Sie auch den Ablauf.
Spediteure und Transporteure
Bitte warten Sie mit Ihrem Fahrzeug auf unserem Betriebsgelände, aber vor dem Tischlereigebäude.
Warten Sie im Fahrzeug. Wir sehen vom Büro aus, dass Sie angekommen sind und werden zu Ihnen an das Fahrzeug kommen.
Geben Sie uns eine oder zwei Minuten. Fahren Sie nicht ohne vorherige Aufforderung durch uns auf den Platz.
Im Zweifel rufen Sie uns bitte an, während Sie vor dem Gelände warten.
Unsere Mitarbeiter weisen Sie ein, den Weisungen unserer Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
Wir beladen das Fahrzeug und legen die Frachtpapiere für Sie zur Ladung.
Nachdem wir das Fahrzeug beladen haben, können Sie die Ladung sichern und das Betriebsgelände wieder verlassen.
Achten Sie immer auf ausreichend Mindestabstand von 2 Metern zu unseren Mitarbeitern.
Benutzung von Sanitäranlagen
Dringende Bedürfnisse sind dringende Bedürfnisse. Wir haben eine Toilette nur für Besucher reserviert.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an unsere Mitarbeiter und wahren Sie auch dabei einen Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern.
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